Im Insolvenzverfahren kann das Finanzamt gegen einen steuerrechtlichen Erstattungsanspruch des Insolvenzschuldners aus § 37 Abs. 2 Satz 1 AO auch dann aufrechnen, wenn jener Anspruch erst nach der Verfahrenseröffnung geltend gemacht wird Senats des BFH dann nicht der Fall - eine Aufrechnung des Finanzamts z.B. mit offenen Umsatzsteuerforderungen aus der Zeit vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens also zulässig -, wenn der Anspruch des insolventen Steuerpflichtigen gegen das Finanzamt zwar steuerrechtlich erst während des Insolvenzverfahrens entstanden war, jedoch auf dem Ausgleich einer vor Insolvenzeröffnung erfolgten Steuerfestsetzung beruhte, etwa bei einer Umsatzsteuerberichtigung nach § 17 Abs. 2 UStG.
Aufrechnung im Insolvenzverfahren. Steuerforderungen, die vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründet wurden, muß das Finanzamt als Insolvenzforderung zur Tabelle anmelden. Ergeben sich im Lauf des Insolvenzverfahrens oder danach Steuererstattungsansprüche stellt sich regelmäßig die Frage, ob das Finanzamt mit den Insolvenzforderungen gegen. § 96 Abs. 1 Nr. 1 InsO erklärt eine Aufrechnung nur dann für unzulässig, wenn ein Insolvenzgläubiger nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens etwas zur Insolvenzmasse schuldig geworden ist. Jedoch ist das Finanzamt indes den von der Klägerin erworbenen USt-Vergütungsanspruch nicht zur Insolvenzmasse schuldig geworden, da der Insolvenzverwalter die von der Klägerin während des Insolvenzverfahrens ausgeführte gewerbliche Tätigkeit erworbenen Ansprüche aus dem Insolvenzbeschlag. Aufrechnung des Finanzamtes im Insolvenzverfahren . 1. November 2012 Rechtslupe. Aufrechnung des Finanzamtes im Insolvenzverfahren. Für die Anwendung des § 96 Abs. 1 Nr. 1 InsO ist entscheidend, wann der materiell-rechtliche Berichtigungstatbestand des § 17 Abs. 2 UStG verwirklicht wird. Nicht entscheidend ist, wann die zu berichtigende Steuer.
Durch die Aufrechnung wird eine Insolvenzforderung außerhalb des Insolvenzverfahrens befriedigt. Das Finanzamt darf auch im Insolvenzverfahren mit Forderungen aufrechnen, die vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstanden sind. Die Aufrechnung setzt hierbei nicht voraus, dass die Forderung zuvor festgesetzt, festgestellt oder zur Insolvenztabelle angemeldet wurde Die Aufrechnung eines Erstattungsanspruchs mit einer Insolvenzforderung durch das Finanzamt ist auch dann möglich, wenn nach Abschluss des Insolvenzverfahrens die Restschuldbefreiung erteilt worden ist. Über das Vermögen eines Spielhallenbetreibers, wurde im August 2004 das Insolvenzverfahren eröffnet. Im September 2010 wurde ihm die Restschuldbefreiung erteilt. Im Jahre 2006 war die Festsetzung der Umsatzsteuer für 1991-1994 und 1996-2001 wegen der geänderten Rechtsprechung. Aufrechnung im Insolvenzverfahren. 1. Aufrechnungslage im Zeitpunkt der Verfahrenseröffnung. Das Recht zur Aufrechnung wird durch das Insolvenzverfahren grundsätzlich nicht berührt (§ 94 InsO). Dies gilt auch dann, wenn die Aufrechnungslage im Zeitpunkt der Verfahrenseröffnung noch nicht gegeben ist, aber später eintritt
Zusammenfassung:Aufrechnung des Finanzamtes mit Steuererstattungsansprüchen nach erteilter Restschuldbefreiung. mit Beschluß aus Januar 2014 wurde mir nach meiner Insolvenz die Restschuldbefreiung erteilt. Jetzt habe ich die Einkommensteuerbescheide aus 2013 und 2014 erhalten und die Guthaben werden mit Forderungen aus dem Jahr 2008 verrechnet Aufrechnung des FA mit festgestellten Insolvenzforderungen während der Wohlverhaltensphase gegen Lohnsteuer-Erstattungsansprüche des Schuldners zulässig ( BFH 16.05.08 - VII S 11/08, n.v.) Aufrechnung durch das Finanzamt mit Steuererstattungsansprüchen in der Insolvenz des Steuerschuldners. NV: Auch wenn der Antrag, die bisher der Umsatzsteuer unterworfenen Umsätze aus Spielautomaten in unmittelbarer Anwendung des Art. 13 Teil B Buchst. f der Richtlinie 77/388 EWG steuerfrei zu belassen, erst durch den Insolvenzverwalter gestellt. Die Aufrechnung eines Erstattungsanspruchs mit einer Insolvenzforderung durch das Finanzamt ist auch dann möglich, wenn nach Abschluss des Insolvenzverfahrens die Restschuldbefreiung erteilt worden ist ( FG Schleswig-Holstein, Urteil v. 23.10.2013 - 4 K 186/11; Revision anhängig) 3. Aufrechnung im Insolvenzverfahren. Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens an das FA entrichtete Beträge, die nicht aus freigegebenen Vermögen stammen, können gem. § 36 Abs. 2 Nr. 1 EStG nur auf Steuerschulden angerechnet werden, die zu den Masseverbindlichkeiten gehören (vgl. BFH Urteil vom 24.2.2015, VII R 27/14, BStBl II 2015, 993). In Höhe eines nach Anrechnung der Zahlungen auf nachinsolvenzlich begründete Steuerschulden verbliebenen Überschusses entsteht ein.
Aufrechnung von Steueransprüchen gegen einen Erstattungsanspruch der Masse nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens Normenketten: UStG § 17 Abs. 2 BGB § 388 S. 1 InsO § 129 Abs. 1, § 130, § 133 Abs. 1 S. 1, § 140 Abs. 1 EStG § 38 Abs. 2 S. 2 Leitsätze: 1. Im Abrechnungsverfahren kommt es allein auf die formelle Bescheidlage an. Entscheidend ist die Rechtslage im Zeitpunkt der letzten. Diese Regelungen gelten grds. auch für das Finanzamt. § 226 AO verweist insoweit auf die zivilrechtlichen Vorschriften. Das Insolvenzrecht schränkt die Aufrechnungsmöglichkeiten in den §§ 94 ff InsO jedoch ein. Ob eine Aufrechnung erfolgen kann, hängt davon ab, wann die wechselseitigen Forderungen begründet und fällig wurden und in welchem Verfahrensstand sich der Schuldner im.
Benzel, Unzulässigkeit der Aufrechnung vor Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, NWB 12/2011 S. 981; Benzel, Aufrechnung von Steuervergütungsguthaben in der Insolvenz, NWB 10/2011 S. 782; Hilbertz, Aufrechnungsbefugnis des Finanzamts für Altschulden in der Wohlverhaltensperiode, NWB 5/2011 S. 33 Aufrechnung im Insolvenzverfahren. Für die Aufrechnung in Insolvenzfällen gelten die allgemeinen Grundsätze der § 226 AO i. V. m. §§ 387 ff. BGB, es sind jedoch die Aufrechnungsverbote der §§ 95 und 96 InsO zu beachten In zwei Urteilen hat der BFH über die Aufrechnung im Insolvenzverfahren entschieden und damit seine bisherige Rechtsprechung geändert: VII R 29/11 Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) ist Verwalter in dem über das Vermögen der Schuldnerin am 21.02.2002 eröffneten Insolvenzverfahren. Bei einem Geschäftspartner wurde im Jahr 2006 das Insolvenzverfahren eröffnet, sodass der Kläger. Aufrechnung des Vorsteuererstattungsanspruchs durch das Finanzamt Urteil des BGH IX ZR 115/04 Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 21.07.2005 ausdrücklich festgestellt, dass Insolvenzgläubiger mit ihren Insolvenzforderungen gegen Ansprüche der Schuldner aufrechnen können, die in der Restschuldbefreiungsphase entstehen Nun hat mein Insolvenzverwalter für das 2020 die Steuererklärung gemacht und heute habe ich ein Brief vom Finanzamt bekommen, dass ich eine Nachzahlung für das Jahr 2020 zahlen muss. Meine Frage ist muss ich die Nachzahlung leisten oder der Insolvenzverwalter von der Masse, da ich ja noch im Insolvenzverfahren war
Im laufenden Insolvenzverfahren erhält das Finanzamt über § 94 InsO grundsätzlich die Möglichkeit, sich unabhängig vom Insolvenzverfahren im Steuererhebungsverfahren durch Aufrechnung gegen einen an das Finanzamt gerichteten Steuererstattungsanspruch zu befriedigen. Ist die aufzurechnende Steuerforderung im Zeitpunkt der Insolvenzverfahrenseröffnung noch bedingt oder nicht fällig, aber. Keine Aufrechnung mit einer einredebehafteten Gegenforderung gem. § 226 Abs. 3 AO. BFH, 16.03.2016 - VII B 102/15. Abtretung eines Anspruchs aus einem Kostenfestsetzungsbeschluss und Aufrechnung BFH, 24.11.2011 - V R 13/11. Steuerberechnung und Wirkung des Tabelleneintrags im Insolvenzverfahren - VGH Bayern, 14.07.2016 - 4 BV 15.154
Das beklagte Finanzamt hatte die Aufrechnung mit seinen unbefriedigten Ansprüchen aus März, April und September 2001 erklärt. Der Insolvenzverwalter vertrat die Ansicht, eine Umsatzsteuerforderung sei erst dann entstanden, wenn der volle steuerrechtliche Tatbestand verwirklicht sei. Dies sei hier erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Liebe Rechtsanwälte, folgender Sachverhalt: Auf Grund der Schließung einer OHG und den damit privat zu verantwortenden Schulden befinde ich mich seit einigen Jahren im privaten Insolvenzverfahren, welches am 13.09.2009 seinen Abschluß findet. Die Schulden beliefen sich auf ca. 250.000 Euro. Neben gewerblichen Gläubige - Antwort vom qualifizierten Rechtsanwal Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens rechnete das Finanzamt mit zwischen Antragstellung und Eröffnung gegen die Schuldnerin entstandenen Umsatzsteuerforderungen auf. Der Insolvenzverwalter verweigerte allerdings die Auszahlung des Steuererstattungsanspruchs, da die Aufrechnungen unwirksam seien. Er erhob Klage, erlitt aber von Land- und Oberlandesgericht eine Abfuhr. Das OLG begründete. Die nicht erkannter Organschaft - und die Aufrechnung des Finanzamts mit USt-Erstattungsansprüchen im Insolvenzverfahren. 26. Februar 2020 Rechtslupe. Die nicht erkannter Organschaft - und die Aufrechnung des Finanzamts mit USt-Erstattungsansprüchen im Insolvenzverfahren. Der Rechtsgrund für eine Erstattung von Umsatzsteuer wird auch dann im insolvenzrecht. laufenden gerichtlichen Insolvenzverfahren gehören zur Insolvenzmasse, das Finanzamt kann aber in der Wohlverhaltensperiode wieder aufrechnen. Der Steuererstattungsanspruch für das Gesamtjahr, in dem das gerichtliche Insolvenzverfahren aufgehoben wird, ist aufzuteilen entsprechend den Monaten vor und den Monaten nach InsO-Aufhebung
Häufig werde ich von Mandanten gefragt, ob auch ihre Schulden beim Finanzamt von einer Restschuldbefreiung umfasst wären. Dies ist bei normalen Steuerschulden, z. B. bei rückständiger. Die Aufrechnung eines Erstattungsanspruchs mit einer Insolvenzforderung durch das Finanzamt ist auch dann möglich, wenn nach Abschluss des Insolvenzverfahrens die Restschuldbefreiung erteilt worden ist. Über das Vermögen eines Spielhallenbetreibers, wurde im August 2004 das Insolvenzverfahren eröffnet. Im September 2010 wurde ihm die. Einer Aufrechnung des Finanzamtes gegen den Anspruch auf Auszahlung des Körperschaftsteuerguthabens während eines vor dem 31.12.2006 eröffneten Insolvenzverfahrens ist nicht zuässig (BFH, Urteil v. 23.2.2011 - I R 20/10; veröffentlicht am 1.6.2011).. Hierzu führt der BFH weiter aus: Die Voraussetzungen für einen vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufschiebend bedingten. In dem Fall hatte sich der Kläger gegen die Verrechnung seiner Altersrente mit einer Forderung der beigeladenen Berufsgenossenschaft zur Wehr gesetzt, der gegenüber Beitragsschulden von ca. 56.000 € bestanden. In einem auf Antrag des Klägers geführten Insolvenzverfahren war ihm Restschuldbefreiung erteilt worden. Auf Ersuchen der Berufsgenossenschaft verrechnete die beklagte.
Wann kann nach einer Zusammenveranlagung beim Finanzamt ein Aufteilungsbescheid beantragt werden? Mit einem Aufteilungsbescheid kann die Aufrechnung mit Steuerschulden des anderen Steuerpflichtigen verhindert werden. Der BFH hat die Voraussetzungen näher bestimmt und entschieden, dass der Erlass eines Aufteilungsbescheids unabhängig von einer drohenden Zwangsvollstreckung verlangt werden kann BFH: Keine Aufrechnung gegen ein Körperschaftsteuerguthaben im Insolvenzverfahren. Einer Aufrechnung des FA gegen den Anspruch auf Auszahlung des Körperschaftsteuerguthabens während eines vor dem 31.12.2006 eröffneten Insolvenzverfahrens steht das Aufrechnungsverbot des § 96 Abs. 1 Nr. 1 InsO entgegen Aufrechnung durch das Finanzamt §§ 87, 41; 94, 95, 96 InsO ; 218, 220 AO Das Finanzamt kann im Insolvenzverfahren mit Forderungen aufrechnen, die vor Verfahrenseröffnung entstanden sind, ohne dass es deren vorheriger Festsetzung, Feststellung oder Anmeldung zur Insolvenztabelle bedarf, vgl. BFH, Urt. v. 4.5.2004 - VII R 45/03 in ZIP 30/2004.
Aufrechnung im Insolvenzverfahren: Bundesfinanzhof ändert Rechtsprechung. Gerät ein Steuerpflichtiger in Insolvenz, besteht für das Finanzamt oftmals nur dann eine aussichtsreiche Möglichkeit, offene Umsatzsteuerforderungen aus der Zeit vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu realisieren, wenn es seine Forderungen gegen Zahlungsansprüche des betreffenden Unternehmens (etwa aus. Juli 2012 - VII R 29/11 ist im Insolvenzverfahren eine Aufrechnung fortan nur dann zulässig, wenn der Berichtigungstatbestand schon vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens eingetreten ist. Das Problem: Sobald ein Steuerpflichtiger in die Insolvenz gerät, kann das Finanzamt oftmals nur dann offene Umsatzsteuerforderungen aus der Zeit vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens realisieren, wenn.
Der BFH nimmt in zwei Urteilen Stellung zur Aufrechnung im Insolvenzverfahren und gibt seine bisherige Rechtsprechung auf (Az. VII R 44/10, VII R 29/11). BFH, Pressemitteilung Nr. 73/12 vom 31.12.2012 zu den Urteilen VII R 44/10 und VII R 29/11 vom 25.07.2012 . Gerät ein Steuerpflichtiger in Insolvenz, besteht für das Finanzamt oftmals nur dann eine aussichtsreiche Möglichkeit, offene. Enno Kinski: Aufrechnung durch das Finanzamt in der Insolvenz des Steuerpflichtigen, Köln, Berlin, München: Heymann, 2006, ISBN 3-452-26371-1. Guido Karl Noltze: Aufrechnung und Prozeß, Universität Bonn, Dissertation 2000, als Hochschulschrift veröffentlicht 2000, Nummer 166105188 (OCLC) Entscheidendes Kriterium für das Vorgehen des Finanzamtes wird dabei sein, ob die wirtschaftlichen Schwierigkeiten zwischenzeitlich behoben werden konnten und keine weiteren Steuerschulden aufgelaufen sind. Sinnvoll kann ein Insolvenzverfahren in diesen Fällen sein, weil nicht nur die Gewerbeerlaubnis gerettet werden kann, sondern der Gewerbetreibende gleichzeitig auch von seinen Schulden. Heute kam ein Brief vom Finanzamt, dort hat das Finanzamt die Aufrechnung von Erstattungen mit Forderungen für die Kalenderjahre 2014 und früher erklärt. Gut, das stört soweit nicht, in 2013 habe ich 8 EUR Lohnsteuer und in 2014 ca. 200 EUR gezahlt. Das Hauptgeld hat meine Frau verdient. Interessant ist das für 2010 und 2009 sogar Erstattungen an den Insolvenzverwalter ausgezahlt wurden
Der Aufrechnung des FA steht § 96 Abs. 1 Nr. 3 Insolvenzordnung (InsO) entgegen. Danach ist eine Aufrechnung unzulässig, wenn ein Insolvenzgläubiger die Möglichkeit der Aufrechnung durch eine anfechtbare Rechtshandlung erlangt hat. 14 a. Das FA ist nach § 38 InsO Insolvenzgläubiger, denn es hatte zur Zeit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens einen begründeten Vermögensanspruch gegen. Insolvenz - RSB - Aufrechnung Finanzamt. Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten. 3 Beiträge • Seite 1 von 1. blacks2k3 Foren-Praktikant(in) Beiträge: 41 Registriert: 27.05.2010, 19:20 Beruf: Interessierter. Beitrag 25.01.2011, 16:04. Hallo! Ich brauche mal etwas, ich nenne es mal. Für die Anwendung des § 96 Abs. 1 Nr. 1 InsO ist entscheidend, wann der materiell-rechtliche Berichtigungstatbestand des § 17 Abs. 2 UStG verwirklicht wird. Nicht entscheidend ist, wann die zu berichtigende Steuerforderung begründet worden ist (Änderung der Rechtsprechung). Ohne Bedeutung ist -ebenso wie der Zeitpunkt der Abgabe einer Steueranmeldun Die Insolvenzordnung lässt eine solche Aufrechnung im Insolvenzverfahren (und damit eine abgesonderte Befriedigung eines Insolvenzgläubigers) zwar grundsätzlich zu; sie verbietet sie jedoch, soweit der Insolvenzgläubiger dem Schuldner erst nach Eröffnung des Verfahrens etwas schuldig geworden ist (§ 96 Abs. 1 Nr. 1 der Insolvenzordnung - InsO -). Das war nach der bisherigen. Das Finanzamt hob den Grunderwerbsteuerbescheid wegen Rückgängigmachung des Erwerbsvorgangs nach § 16 Abs. 1 Nr. 2 GrEStG auf und erklärte die Aufrechnung mit Steuerschulden der Klägerin wegen Lohnsteuer für die Monate Dezember 2009 bis April 2010. Den Einspruch der Klägerin wertete die Behörde als Antrag auf Erlass eines Abrechnungsbescheids und stellte fest, dass das Guthaben.
BFH: Aufrechnung im Insolvenzverfahren - Änderung der Rechtsprechung. BFH, Urteil vom 25.7.2012 - VII R 29/11. Leitsätze. Für die Anwendung des § 96 Abs. 1 Nr. 1 InsO ist entscheidend, wann der materiell-rechtliche Berichtigungstatbestand des § 17 Abs. 2 UStG verwirklicht wird Die Aufrechnung soll nur noch dann zulässig sein, wenn sich die Bemessungsgrundlage für einen steuerpflichtigen Umsatz schon vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens geändert hat. Der Berichtigungstatbestand aus § 17 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) müsse also bereits vorher eingetreten sein. Nur dann könne das Finanzamt die daraus resultierenden Forderungen mit den eigenen aufrechnen BFH: Keine Aufrechnung gegen in kritischer Zeit vor Insolvenzverfahren erworbenen Vorsteuervergütungsanspruch. BFH, Urteil vom 2.11.2010 - VII R 62/10. Leitsatz. Die Verrechnung von Insolvenzforderungen des Finanzamts mit einem Vorsteuervergütungsanspruch des Insolvenzschuldners ist, sofern bei Erbringung der diesem Anspruch zugrunde liegenden Leistungen die Voraussetzungen des § 130 InsO. BFH: Keine Aufrechnung in kritischer Zeit vor Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. BFH, Urteil vom 2.11.2010 - VII R 6/10. Leitsätze. Die Verrechnung von Insolvenzforderungen des Finanzamts mit einem aus der Honorarzahlung an einen vorläufigen Insolvenzverwalter resultierenden Vorsteuervergütungsanspruch des Insolvenzschuldners ist, sofern bei Erbringung der Leistungen des vorläufigen. Kann das Finanzamt seine Forderung während der Wohlverhaltensphase einseitig gegen etwaige Einkommensteuerersttungen aufrechnen und sich so besser gegenüber allen übrigen Gläubigern stellen? Wo im Gesetz f . Aufrechnung in Wohlverhaltensphase durch Finanzamt. Hilfe & Kontakt. Erste Hilfe in Rechtsfragen seit 2000. 13.493 Ratgeber, 2.347.261 Forenbeiträge, 254.709 Rechtsberatungen. 594.748.
Insolvenz bei Steuerschulden: Suchen Sie zeitnah eine Schuldnerberatung auf. Steuerschulden stellen eine besondere Position dar, bei welcher vor und im Insolvenzverfahren spezielle Regelungen und Rechtsfolgen zu beachten sind. Je nach Verfahrensstand fallen höhere Kosten an, die Vollstreckung durch das Finanzamt ist vereinfacht und eine. Insolvenzverfahren Auch die Insolvenzeröffnung nimmt einem Insolvenzgläubiger nicht die Möglichkeit der Aufrechnung; es wäre unbillig, wenn er die von ihm geschuldete Leistung zur Masse erbringen müsste, für seine Forderung aber nur Anspruch auf die Insolvenzdividende hätte. Er braucht seine Forderung nicht anzumelden, doch kann dies mitunter ratsam sein
Ein wichtiger Ausschnitt aus der Problematik der Aufrechnung des Finanzamtes im Insolvenzverfahren ist die Aufrechnung gegen den Vorsteuervergütungsanspruch aus der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters gegenüber dem Schuldner. Anders als nach der Konkursordnung gibt es in der Insolvenzordnung keine bevorrechtigten Steuerforderungen mehr. Abgesehen von der Möglichkeit der. Eine Aufrechnung ist grundsätzlich möglich, wenn es sich um eine Forderung handelt, die bereits vor dem Insolvenzantrag bestand. Miehler & Müller Wir sind eine auf das Insolvenzrecht spezialisierte Anwaltskanzlei in München und helfen Selbständigen, Gewerbetreibenden und Arbeitnehmern in finanziellen Problemsituationen Das Aufrechnungsverbot des § 96 Abs. 1 Nr. 1 InsO besteht nach Einstellung des Insolvenzverfahrens nicht mehr . Das FA kann gegen eine abgetretene Forderung der Insolvenzmasse unter den Voraussetzungen des § 406 BGB auch gegenüber dem neuen Gläubiger die Aufrechnung erklären. Tenor. Auf die Revision des Finanzamts wird das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 2. Dezember 2014. Die Befürchtung des FA, der Insolvenzverwalter könnte durch die Wahl des Zeitpunkts der Rechnungstellung Einfluss darauf nehmen, in welchem Voranmeldungszeitraum der Vorsteuerbetrag berücksichtigt wird, und damit auch Einfluss auf die Möglichkeit der Aufrechnung durch das FA ausüben, ist nicht begründet. Der sich aus der Rechnung über die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters. Zweifelhaft ist nur, ob die Vorschriften der InsO der Aufrechnung des FA entgegenstehen. Das ist indes, anders als das FG meint, nicht der Fall. Nach § 94 InsO wird das Recht eines Insolvenzgläubigers zur Aufrechnung durch die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens nicht berührt, wenn dieser zur Zeit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens kraft Gesetzes oder aufgrund einer Vereinbarung zur.
Insolvenz, Aufrechnung gegen GrESt-Erstattungsanspruch Insolvenz, Aufrechnung gegen GrESt-Erstattungsanspruch: Ist eine Steuer, die vor Eröffnung eines Insolvenzverfahrens entstanden ist, zu erstatten oder zu vergüten oder in anderer Weise dem Steuerpflichtigen wieder gut zu bringen, so stellt der diesbezügliche Anspruch des Steuerpflichtigen eine vor Eröffnung des Verfahrens aufschiebend. Da diese Saldierung in einem Steuerfestsetzungsbescheid nicht mehr vorgenommen werden könne, wenn vor Ablauf des betreffenden Steuerjahres das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist, greife jene Verrechnung gleichsam automatisch; ein Streit über die Zulässigkeit einer zuvor vom Finanzamt erklärten Aufrechnung sei damit erledigt Aufrechnung des FA gegen ein Guthaben aus Umsatzsteuerberichtigung nur bei Eintritt des Berichtigungstatbestands vor Insolvenzeröffnung (Änderung der Rspr.) cpm-steuerberater.de. Keine Aufrechnung mit Insolvenzforderungen, wenn aufgrund eines erst während des Insolvenzverfahrens eingetretenen Tatbestandes Umsatzsteuer zu berichtigen ist - Maßgeblichkeit der Verwirklichung des materiell. Die Aufrechnung des FA von Steuererstattungsansprüchen mit vor Insolvenzantragstellung entstandenen Steuerschulden ist rechtmäßig, wenn sich der Schuldner in der Wohlverhaltensphase befindet und das neue Unternehmen nicht aus dem insolventen Unternehmen hervorging. Urteil des Niedersächsischen FG vom 16.10.2009 Az 16 K 250/09 BFH: Säumniszuschläge trotz Anzeige der Masseunzulänglichkeit - Aufrechnung nach Rückkehr ins reguläre Insolvenzverfahren. BFH, Urteil vom 17.9.2019 - VII R 31/18. ECLI:DE:BFH:2019:U.170919.VIIR31.18.. Volltext: BB-ONLINE BBL2020-277-6. amtliche Leitsätze. 1. Säumniszuschläge entstehen gemäß § 240 Abs. 1 Satz 1 AO auch nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit kraft Gesetzes